– Neujahr ist kein Erscheinungstag. Am ersten Tag danach ist wieder ein Erscheinungstag außer es ist ein Sonntag.
– Karfreitag ist kein Erscheinungstag. Die Zeitungen erscheinen am Ostersamstag.
– Ostermontag und Pfingstmontag sind keine Erscheinungstage. Am jeweils folgenden Dienstag ist wieder ein Erscheinungstag.
– Die Donnerstag-Feiertage Himmelfahrt und Fronleichnam sind Erscheinungstage und am jeweils folgenden Freitag ist kein Erscheinungstag.
– 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sind keine Erscheinungstage. Am ersten Tag nach dem 2. Feiertag ist wieder ein Erscheinungstag, außer es ist ein Sonntag.
– Für die Feiertage 1. Mai, 3. Oktober und 1. November gelten folgende Regeln:
– Liegen die Feiertage auf Montag bis Donnerstag oder Samstag, erscheinen die Zeitungen am Feiertag selbst und am folgenden Tag erscheinen keine Zeitungen.
– Liegen die Feiertage auf Freitag, erscheinen die Zeitungen am folgenden Samstag und am Freitag erscheinen keine Zeitungen.