Regeln zum Erscheinen der Tageszeitungen an Feiertagen:

– Neujahr ist kein Erscheinungstag. Am ersten Tag danach ist wieder ein Erscheinungstag außer es ist ein Sonntag.

– Karfreitag ist kein Erscheinungstag. Die Zeitungen erscheinen am Ostersamstag.

– Ostermontag und Pfingstmontag sind keine Erscheinungstage. Am jeweils folgenden Dienstag ist wieder ein Erscheinungstag.

– Die Donnerstag-Feiertage Himmelfahrt und Fronleichnam sind Erscheinungstage und am jeweils folgenden Freitag ist kein Erscheinungstag.

– 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sind keine Erscheinungstage. Am ersten Tag nach dem 2. Feiertag ist wieder ein Erscheinungstag, außer es ist ein Sonntag.

– Für die Feiertage 1. Mai, 3. Oktober und 1. November gelten folgende Regeln: 
– Liegen die Feiertage auf Montag bis Donnerstag oder Samstag, erscheinen die Zeitungen am Feiertag selbst und am folgenden Tag erscheinen keine Zeitungen. 
– Liegen die Feiertage auf Freitag, erscheinen die Zeitungen am folgenden Samstag und am Freitag erscheinen keine Zeitungen.

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