Die dunkle Jahreszeit

Dunkelheit, schlechtes Wetter, Straßenverkehr – viele Gefahren lauern auf Sie. Ein Unfall ist schneller passiert, als Sie glauben. Die Folgen sind manchmal sehr schmerzhaft und langwierig. Nur Sie selbst können sich am besten schützen. Wir haben ein paar Tipps für die kalte Jahreszeit für Sie zusammengetragen.

  1. Das richtige Schuhwerk
    • Sohle rutschfest und profiliert
    • Schuhe atmungsaktiv und wasserabweisend
    • Knöchelhohe Schuhe schützen die Fußgelenke
  2. Auf dem Weg beachten
    • Straßen auf dem kürzesten Weg überqueren
    • Zebrastreifen benutzen und Ampeln beachten
    • Ist kein Fußweg vorhanden, die linke Straßenseite benutzen
  3. Kleidung: Gesehen werden
    • Helle Kleidung tragen, möglichst mit reflektierenden Flächen
  4. In der kalten Jahreszeit
    • Bei Schnee oder Glatteis Schuhspikes benutzen
    • Schuhe mit rutschhemmenden Sohlen auswählen
    • Geeignete Wetterschutzkleidung tragen
  5. Auf Grundstücken und in Häusern
    • Beim Treppensteigen immer das Geländer benutzen
    • Bei schlecht beleuchteten Hausfluren einen Moment warten, bis sich die Augen an das Licht gewöhnt haben
    • Taschenlampe mitnehmen

Verhaltensanforderungen während der Zustellung

Die Zustellerin oder der Zusteller kann durch eigenes Verhalten auch wesentlich zur Arbeitssicherheit beitragen. Verhaltensregeln zu beachten, zur Verfügung gestellte Sicherheitsausrüstung zu benutzen und Mängel zu melden, sind Grundpflichten der Zustellerin und des Zustellers.

Besonders sollten die folgenden Hinweise beachtet werden:

  • während des Gehens keine Sortierarbeiten verrichten
  • Blick auf den Weg richten
  • soweit möglich, Handlauf der Treppe nutzen
  • Stolperstellen, ungewohnte Hindernisse erkennen und sicher umgehen
  • zur Verfügung gestellte Sicherheitsmaterialien wie Schuhe, Jacken, Lampen, Reflektoren etc. benutzen
  • Straßen auf dem kürzesten Weg überqueren
  • Zebrastreifen benutzen und Ampeln beachten, um sicher die Straße zu überqueren
  • ist kein Fußweg vorhanden, linke Straßenseite benutzen
  • bei schlecht beleuchteten Hausfluren einen Moment warten, bis sich die Augen an die Dunkelheit gewöhnt haben.

Gefährdungen

Für Zustellerinnen und Zusteller besteht eine Vielzahl von Gefährdungen. Das sind u. a. Gefährdungen, bedingt durch die Teilnahme am Straßenverkehr und durch die jeweiligen Bedingungen, unter denen Zustellerinnen und Zusteller austragen müssen (insbesondere ungünstige Witterungsbedingungen wie Regen, Schnee und Eisglätte). Beim Zusammentreffen mehrerer Gefährdungen kann dies zu einer Erhöhung des Unfallrisikos führen.

Einige typische Gefährdungen werden an dieser Stelle beschrieben:

Gefährdungen durch Eisglätte/Glatteis
Bei Schnee und Eisglätte ist die Gefahr des Ausrutschens und Stürzens besonders groß. Neben dem zweckmäßigen, möglichst knöchelhohen Schuhwerk haben sich bei Schnee- und Eisglätte deshalb zusätzlich z. B. über die Schuhe stülpbare Gleitschutzketten oder textile Schuhüberzieher bewährt.
Bei plötzlich auftretender Eisglätte (Blitzeis), wenn ein gefahrloses Zustellen nicht mehr möglich ist, ist organisatorisch zu regeln, dass die Zustellung eingestellt, zeitlich verlagert oder gar nicht erst begonnen wird.

Gefährdungen durch weitere Einflüsse des Wettergeschehens
Fast bei jedem Wetter werden Zeitungen zugestellt. Dabei sind die Zustellerinnen und Zusteller häufig Kälte, Nässe, Wind, Regen sowie Schnee ausgesetzt. Deshalb hat das Unternehmen geeignete Wetterschutzkleidung einschließlich Schuhe beim Vorliegen dieser Wetterbedingungen zur Verfügung zu stellen. Die zur Verfügung gestellte Kleidung sollte gut an die Witterung angepasst sein und das körperliche Wohlbefinden gewährleisten. Sie soll gut sichtbar und mit Reflektoren ausgestattet sein.

Gefährdungen durch Hindernisse auf Gehwegen/Straßen, z. B. Baustelle
Insbesondere im Bereich von Baustellen können durch schlechte Beleuchtungsverhältnisse Gefährdungen entstehen. Deshalb ist besondere Aufmerksamkeit beim Begehen von Baustellen erforderlich. Wenn vorhanden, sind gekennzeichnete Wege zu benutzen. Ist eine gefahrlose Zustellung durch zum Beispiel fehlende Beleuchtung nicht möglich, ist die Zustellung zeitlich so zu verlagern, dass der Baustellenbereich gefahrlos betreten werden kann.

Gefährdungen durch Hunde
Es ist nicht selten, dass die Zustellerinnen oder Zusteller von Hunden gebissen werden. Bewährt hat sich das Anlegen einer Hundemerkkarte, auf der der Zustellerin oder dem Zusteller wichtige Informationen zu potentiell gefährlichen Hunden gegeben werden können. Diese muss rechtzeitig angelegt und auch gepflegt werden. Auch spezielle Verhaltenstrainings zum Erlernen des richtigen Umgangs mit Hunden sind erfolgversprechend. Die Hinweise, welche vor bissigen Hunden warnen, sind unbedingt zu beachten.

Folgende wichtige Verhaltensregeln sollten beim Umgang mit Hunden beachtet werden: Zeigen Sie niemals Angst, Furcht oder Misstrauen. Vermeiden Sie alles, was der Hund als Bedrohung oder Reiz auffassen könnte, Drohgebärden, Blickkontakt, deshalb dem Hund nicht in die Augen sehen; keine schnellen, überraschenden Bewegungen; nicht dem Standort des Hundes nähern und damit die Fluchtdistanz unterschreiten; nicht beim Fressen stören; nicht weglaufen; kein Spielzeug oder Futter wegnehmen.

Gefährdungen durch z. B. Überfälle
Zeitungszustellerinnen oder Zeitungszusteller können auch einer Bedrohung oder einem tätlichen Angriff ausgesetzt sein. Für diesen Fall sollten spezielle Verhaltensregeln festgelegt werden. Gut bewährt haben sich hier spezielle Trainings, um solche Gefahrensituationen zu erkennen und angemessen reagieren zu können. Nach so einem Vorfall kann psychische Betreuung nötig sein. Es soll ein Ansprechpartner wie z. B. Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt oder Psychologin oder Psychologe vom Betrieb benannt und der Zustellerin oder dem Zusteller bekannt sein.

Verhaltensanforderungen während der Zustellung

Die Zustellerin oder der Zusteller kann durch eigenes Verhalten auch wesentlich zur Arbeitssicherheit beitragen. Verhaltensregeln zu beachten, zur Verfügung gestellte Sicherheitsausrüstung zu benutzen und Mängel zu melden, sind Grundpflichten der Zustellerin und des Zustellers.

Besonders sollten die folgenden Hinweise beachtet werden:

  • während des Gehens keine Sortierarbeiten verrichten
  • Blick auf den Weg richten
  • soweit möglich, Handlauf der Treppe nutzen
  • Stolperstellen, ungewohnte Hindernisse erkennen und sicher umgehen
  • zur Verfügung gestellte Sicherheitsmaterialien wie Schuhe, Jacken, Lampen, Reflektoren etc. benutzen
  • Straßen auf dem kürzesten Weg überqueren
  • Zebrastreifen benutzen und Ampeln beachten, um sicher die Straße zu überqueren
  • ist kein Fußweg vorhanden, linke Straßenseite benutzen
  • bei schlecht beleuchteten Hausfluren einen Moment warten, bis sich die Augen an die Dunkelheit gewöhnt haben.

Gefährdungen

Für Zustellerinnen und Zusteller besteht eine Vielzahl von Gefährdungen. Das sind u. a. Gefährdungen, bedingt durch die Teilnahme am Straßenverkehr und durch die jeweiligen Bedingungen, unter denen Zustellerinnen und Zusteller austragen müssen (insbesondere ungünstige Witterungsbedingungen wie Regen, Schnee und Eisglätte). Beim Zusammentreffen mehrerer Gefährdungen kann dies zu einer Erhöhung des Unfallrisikos führen.

Einige typische Gefährdungen werden an dieser Stelle beschrieben:

Gefährdungen durch Eisglätte/Glatteis
Bei Schnee und Eisglätte ist die Gefahr des Ausrutschens und Stürzens besonders groß. Neben dem zweckmäßigen, möglichst knöchelhohen Schuhwerk haben sich bei Schnee- und Eisglätte deshalb zusätzlich z. B. über die Schuhe stülpbare Gleitschutzketten oder textile Schuhüberzieher bewährt.
Bei plötzlich auftretender Eisglätte (Blitzeis), wenn ein gefahrloses Zustellen nicht mehr möglich ist, ist organisatorisch zu regeln, dass die Zustellung eingestellt, zeitlich verlagert oder gar nicht erst begonnen wird.

Gefährdungen durch weitere Einflüsse des Wettergeschehens
Fast bei jedem Wetter werden Zeitungen zugestellt. Dabei sind die Zustellerinnen und Zusteller häufig Kälte, Nässe, Wind, Regen sowie Schnee ausgesetzt. Deshalb hat das Unternehmen geeignete Wetterschutzkleidung einschließlich Schuhe beim Vorliegen dieser Wetterbedingungen zur Verfügung zu stellen. Die zur Verfügung gestellte Kleidung sollte gut an die Witterung angepasst sein und das körperliche Wohlbefinden gewährleisten. Sie soll gut sichtbar und mit Reflektoren ausgestattet sein.

Gefährdungen durch Hindernisse auf Gehwegen/Straßen, z. B. Baustelle
Insbesondere im Bereich von Baustellen können durch schlechte Beleuchtungsverhältnisse Gefährdungen entstehen. Deshalb ist besondere Aufmerksamkeit beim Begehen von Baustellen erforderlich. Wenn vorhanden, sind gekennzeichnete Wege zu benutzen. Ist eine gefahrlose Zustellung durch zum Beispiel fehlende Beleuchtung nicht möglich, ist die Zustellung zeitlich so zu verlagern, dass der Baustellenbereich gefahrlos betreten werden kann.

Gefährdungen durch Hunde
Es ist nicht selten, dass die Zustellerinnen oder Zusteller von Hunden gebissen werden. Bewährt hat sich das Anlegen einer Hundemerkkarte, auf der der Zustellerin oder dem Zusteller wichtige Informationen zu potentiell gefährlichen Hunden gegeben werden können. Diese muss rechtzeitig angelegt und auch gepflegt werden. Auch spezielle Verhaltenstrainings zum Erlernen des richtigen Umgangs mit Hunden sind erfolgversprechend. Die Hinweise, welche vor bissigen Hunden warnen, sind unbedingt zu beachten.

Folgende wichtige Verhaltensregeln sollten beim Umgang mit Hunden beachtet werden: Zeigen Sie niemals Angst, Furcht oder Misstrauen. Vermeiden Sie alles, was der Hund als Bedrohung oder Reiz auffassen könnte, Drohgebärden, Blickkontakt, deshalb dem Hund nicht in die Augen sehen; keine schnellen, überraschenden Bewegungen; nicht dem Standort des Hundes nähern und damit die Fluchtdistanz unterschreiten; nicht beim Fressen stören; nicht weglaufen; kein Spielzeug oder Futter wegnehmen.

Gefährdungen durch z. B. Überfälle
Zeitungszustellerinnen oder Zeitungszusteller können auch einer Bedrohung oder einem tätlichen Angriff ausgesetzt sein. Für diesen Fall sollten spezielle Verhaltensregeln festgelegt werden. Gut bewährt haben sich hier spezielle Trainings, um solche Gefahrensituationen zu erkennen und angemessen reagieren zu können. Nach so einem Vorfall kann psychische Betreuung nötig sein. Es soll ein Ansprechpartner wie z. B. Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt oder Psychologin oder Psychologe vom Betrieb benannt und der Zustellerin oder dem Zusteller bekannt sein.

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